Hinweis geben
Übermitteln Sie hier sicher und vertraulich Ihre Meldung an die Meldestelle von Beispiel GmbH.
Angegebene Kontaktdaten, um eine Bestätigung für Ihre Meldung zu erhalten und Rückfragen zu ermöglichen, werden selbstverständlich höchstvertraulich behandelt.
Weitere Kanäle
Gerne können Sie alternativ auch die folgenden Kontaktmöglichkeiten nutzen, um uns Ihren Hinweis zu übermitteln:
Bitte geben Sie hierbei alle relevanten Informationen (Firmenname, Beschreibung des Vorfalls, betroffene Personen, ggf. Datum, etc.) an, die wir benötigen, um Ihren Hinweis zu bearbeiten.
Fragen und Antworten
1. Welche Meldungen können abgegeben werden?
Sie können die Meldestelle nutzen, um Bedenken, Beschwerden oder Vorfälle zu melden, die gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Eine umfassende Auflistung möglicher Verstöße findet sich in
§ 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/). Besonders geschützt sind Informationen über Rechtsverstöße, die Straftatbestände oder Ordnungswidrigkeiten betreffen und mit einem Bußgeld geahndet werden können. Dies gilt insbesondere dann, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder den Rechten von Arbeitnehmern oder ihren Vertretungsorganen dient. Hingegen fallen Meldungen über rein privates Fehlverhalten, das der Hinweisgeber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfährt, nicht unter diesen Schutz.
2. Welche Informationen benötigen wir für die Bearbeitung der Meldung?
Damit wir eine Meldung bearbeiten können, benötigen wir gewisse Informationen von Ihnen:
- Alle relevanten Informationen zum Vorfall (Was ist passiert? Wann und wo? Wer ist involviert?)
- Etwaige Unterlagen, wie Dokumente, Fotos etc.
- Ihre E-Mailadresse, damit wir Zwecks Nachfragen Kontakt mit Ihnen halten können
3. Ist die Meldung vertraulich?
Als Meldestelle sind wir gesetzlich zur Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person verpflichtet (§ 8
HinSchG). Ihre Identität wird ohne Ihre Zustimmung nicht Ihrem Beschäftigungsgeber mitgeteilt.
Es könnten jedoch Ausnahmen gelten, insbesondere im Rahmen behördlicher Untersuchungen oder Gerichtsverfahren. Diese Ausnahmen sind in § 9
HinSchG geregelt.
Sofern Sie zum Zeitpunkt der Meldung ausreichende Gründe zur Annahme haben, dass die Meldung korrekt ist, unterliegen Sie keinen negativen Konsequenzen. Dieser Schutz entfällt jedoch, wenn es sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung handelt. Falls Sie unsicher sind, kennzeichnen Sie Ihre Meldung bitte als Vermutung oder als Aussage von Dritten.
4. Wie läuft eine Meldung ab?
Sofern wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, erhalten Sie nach Eingang Ihrer Meldung von uns eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen und eine Rückmeldung über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen innerhalb von drei Monaten.
- Sie beobachten ein Fehlverhalten, welches in den Anwendungsbereich der Meldestelle fällt (Siehe unter Ziffer 1).
- Sie geben einen Hinweis an die Meldestelle ab (Persönlich, per Mail oder über den digitalen Meldekanal)
- Wir bestätigen Ihnen den Eingang innerhalb von 7 Tagen
- Wir prüfen die Meldung und klären gegebenenfalls Rückfragen mit Ihnen.
- Es wird ein Bericht über die Meldung erstellt und an den Beschäftigungsgeber übermittelt. Ihre Identität wird dabei nicht preisgegeben.
- Maßnahmen durch Ihren Beschäftigungsgeber
- Wir teilen Ihnen innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Meldung getroffene Folgemaßnahmen mit
Datenschutz
Soweit Sie persönliche Daten angeben, werden diese gemäß den bestehenden gesetzlichen Vorschriften geschützt. Bitte beachten Sie zudem unsere
Datenschutzhinweise
Externe Meldestellen
Gemäß § 13 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes (
HinSchG) informieren wir Sie über die Option, eine Meldung an eine externe Meldestelle zu machen.
Das Bundesamt für Justiz ist unter anderem als externe Meldestelle für Sie zuständig. Weitere externe Meldestellen sind in den Ländern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeskartellamt eingerichtet.
Nähere Informationen und Kontaktdaten finden Sie
beim Bundesamt für Justiz.
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie sich stattdessen auch direkt an uns wenden können. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des
HinSchG wird Personen empfohlen, in Fällen, in denen innerhalb des Unternehmens effektiv gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle vorzuziehen.
Datenschutzerklärung
Das Kontaktformular auf dieser Beispielseite ist deaktiviert - an dieser Stelle findet sich sonst Ihre individuelle Datenschutzerklärung.