MeldestelleLegal Hinweisgeberschutz-Umsetzung von Profis

Franzen Legal - Ihre Experten für den Hinweisgeberschutz

Wir sind eine renommierte Anwaltskanzlei, spezialisiert auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Datenschutz.

Klaus-Dieter und David Franzen

Als Rechtsanwälte, Fachanwälte und zertifizierte Datenschutzbeauftragte bieten wir Ihrem Unternehmen ein vollständig extern betreutes Hinweisgebersystem an.

  1. Softwareseitige Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
  2. Durchgehende Betreuung sämtlicher Meldekanäle
  3. Juristische Auswertung der Meldungen + praktikable Handlungsempfehlungen

Unsere Leistungen

Wir bieten Ihnen ein vollständig extern betreutes Hinweisgebersystem an. Es wurde entwickelt, um alle gesetzlichen Pflichten zum Schutz von Hinweisgebenden gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz umfassend zu erfüllen. Unser Hinweisgebersystem umfasst folgende Leistungen:

  • Einrichtung eines externen Hinweisgebersystems für Ihr Unternehmen. Dies beinhaltet die softwareseitige sowie juristische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
  • Wir stellen Hinweisgebenden eine verschlüsselte digitale Kontaktmöglichkeit über einen Internetbrowser sowie eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Darüber hinaus werden Hinweise persönlich in unseren Kanzleiräumen entgegengenommen.
  • Wir nehmen Hinweise entgegen und führen Recherchen durch, um den Sachverhalt aufzuklären.
  • Wir bewerten den Sachverhalt juristisch und geben bei Bedarf eine Handlungsempfehlung an die Unternehmen ab.
  • Die Kosten für die Bereitstellung des Hinweisgebersystems sind planbar.
Hinweis

Vorteile einer externen Meldestelle

Der Einsatz einer externen Meldestelle bietet zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen. Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an die interne Meldestelle:

Unabhängigkeit und Neutralität

Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Es ist dabei sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen.
§ 15 Abs. 1 HinSchG
  • Als externe Meldestelle sind wir unabhängig von internen Hierarchien und Interessenkonflikten. Wir garantieren eine neutrale Untersuchung und Aufarbeitung der Hinweise, um eine faire Behandlung zu gewährleisten. Wir gewährleisten absolute Vertraulichkeit.

Fachkunde

Beschäftigungsgeber tragen dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.
§ 15 Abs. 2 HinSchG
  • Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten und Datenschutzbeauftragten. Wir verfügen über das nötige Fachwissen, um Ihre spezifischen Anforderungen im Hinweisgeberschutz zu erfüllen und Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.

Geringer Umsetzungsaufwand

  • Die Anforderungen des HinSchG an die Organisation der Meldestelle und der Fortbildung der Mitarbeiter sind hoch. Unser Hinweisgebersystem umfasst sowohl die softwareseitige als auch juristische Betreuung. Das garantiert Ihnen einen geringen Umsetzungsaufwand.
Symbolbild: Gesetzestext

Wie funktioniert das Hinweisgebersystem

  1. Hinweisgebersystem: Wir richten eine auf Ihr Unternehmen angepasste digitale Meldestelle ein. Diese ist über einen Internetbrowser über eine eigens eingerichtete Adresse (z.B. www.meldestelle.legal/hinweis/beispielgmbh) verschlüsselt aufrufbar. Daneben stellen wir eine Telefon-Hotline sowie die Möglichkeit zur persönlichen Meldung in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung.
  2. Information im Unternehmen: Sie informieren auf Ihrer Internetseite oder internen Kanälen über die eingerichtete externe Meldestelle und die Kontaktmöglichkeiten
  3. Meldung: Nachdem ein Hinweis in der Meldestelle eingeht, bestätigen wir den Eingang innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
  4. Erstprüfung und Recherche: Wir beginnen mit der Bearbeitung des Hinweises. Dafür wird zunächst geprüft, ob es sich um einen zulässigen Hinweis handelt (Mehr dazu unter Q&A). Im Anschluss tragen wir die erforderlichen Informationen zusammen und nehmen gegebenenfalls Kontakt zum Hinweisgebenden auf.
  5. Rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlung: Nachdem sämtliche erforderlichen Informationen zu dem Hinweis vorliegen, geben wir Ihnen eine Zusammenfassung der Meldung. Dazu gehört eine rechtliche Bewertung der Meldung sowie eine Handlungsempfehlung.
  6. Rückmeldung an Hinweisgebende: Innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten unterrichten wir die Hinweisgebenden über die geplanten und bereits ergriffenen Folgemaßnahmen.

Unser Preismodell

Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen zu einem transparenten und fairen Preis an.

50 bis 99 Beschäftigte 99,00 Euro zzgl. USt (pro Monat, 24 Monate Laufzeit) 100 bis 200 Beschäftigte 149,00 Euro zzgl. USt (pro Monat, 24 Monate Laufzeit) Über 200 Beschäftigte Preis auf Anfrage
  • Plattform: www.meldestelle.legal/hinweis/beispielgmbh
  • Sie integrieren die URL des Hinweisgebersystems auf Ihrer Firmenwebsite
  • Wir nehmen Meldungen digital, telefonisch und persönlich entgegen und übernehmen die Kommunikation mit dem Hinweisgebenden.
  • Wir tragen die erforderlichen Informationen zusammen, bewerten diese rechtlich und geben Ihnen eine praktikable Handlungsempfehlung zur Maßnahmenergreifung.

Fragen und Antworten

Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das HinSchG dient dem Schutz von Hinweisgebenden (sog. Whistleblower). Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen, an die sich Hinweisgebende wenden können. Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass bei ihnen mindestens eine Stelle für Meldungen eingerichtet und betrieben wird, an die sich Beschäftigte wenden können (interne Meldestelle).
Welche Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten?
Die Pflicht zur Einrichtung einer Meldestelle gilt für öffentliche und private Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten. Es verpflichtet diese Unternehmen zur Einrichtung von rechtskonformen Systemen zum Schutz von Informantinnen und Informanten. Ab dem 17. Dezember 2023 müssen Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten solche Systeme bereitstellen. Für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten gilt die Umsetzungsfrist bis zum 2. Juli 2023.
Was ist eine externe interne Meldestelle?
Eine externe interne Meldestelle ist eine unabhängige Stelle, an die Hinweisgebende vertraulich und anonym Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien melden können. Diese Meldestelle wird von einer externen Anwaltskanzlei wie Franzen Legal betrieben, um Neutralität und Objektivität bei der Bearbeitung der Hinweise sicherzustellen.
Wer kann Hinweisgebender sein?
Der Begriff der möglichen Hinweisgeber ist sehr weit gefasst. Hinweisgebende können alle Personen sein, die mit dem Unternehmen beruflich in Kontakt stehen oder standen. Darunter fallen beispielsweise Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte, Subunternehmer, Dienstleister, PraktikantInnen, BewerberInnen.
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Gemeldet bzw. offengelegt werden dürfen demnach insbesondere Informationen zu
  • Verstößen gegen Strafvorschriften,
  • Verstößen gegen Bußgeldvorschriften, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z.B. Arbeitsschutz; Gesundheitsschutz; Betriebsverfassungsrecht, Mindestlohngesetz etc.),
  • sonstigen im HinSchG aufgeführten Verstößen gegen Landes-, Bundes- oder Unionsrecht, z.B. gegen das Geldwäschegesetz, gegen Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität oder solche des Umweltschutzes sowie
  • Verstößen gegen Vorschriften u.a. des Vergaberechts, Kartellrechts und Steuerrechts.
Wie gewährleistet Franzen Legal die Vertraulichkeit der Hinweisgeber?
Wir behandeln alle eingehenden Hinweise äußerst vertraulich. Unsere Prozesse und Systeme sind darauf ausgerichtet, die Identität der Hinweisgeber zu schützen. Wir respektieren die Anonymität der Hinweisgeber und setzen alles daran, ihre Informationen vertraulich zu behandeln.
Welche weiteren Leistungen bietet Franzen Legal im Bereich des Hinweisgeberschutzes an?
Neben unserer externen internen Meldestelle bieten wir auch umfassende Beratungsdienstleistungen im Hinweisgeberschutz an. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Implementierung von effektiven Compliance-Maßnahmen und der Entwicklung von Hinweisgeberschutzrichtlinien, um Ihr Unternehmen bestmöglich abzusichern.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Hinweisgeberschutz zu erfahren. Bei Franzen Legal stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr Unternehmen zu schützen und eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen.

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Adresse
Altenwall 6, 28195 Bremen
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