Franzen Legal - Ihre Experten für den Hinweisgeberschutz
Wir sind eine renommierte Anwaltskanzlei, spezialisiert auf die Rechtsgebiete Arbeitsrecht und Datenschutz.

Als Rechtsanwälte, Fachanwälte und zertifizierte Datenschutzbeauftragte bieten wir Ihrem Unternehmen ein vollständig extern betreutes Hinweisgebersystem an.
- Softwareseitige Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Durchgehende Betreuung sämtlicher Meldekanäle
- Juristische Auswertung der Meldungen + praktikable Handlungsempfehlungen
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen ein vollständig extern betreutes Hinweisgebersystem an. Es wurde entwickelt, um alle gesetzlichen Pflichten zum Schutz von Hinweisgebenden gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie und dem Hinweisgeberschutzgesetz umfassend zu erfüllen. Unser Hinweisgebersystem umfasst folgende Leistungen:
- Einrichtung eines externen Hinweisgebersystems für Ihr Unternehmen. Dies beinhaltet die softwareseitige sowie juristische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
- Wir stellen Hinweisgebenden eine verschlüsselte digitale Kontaktmöglichkeit über einen Internetbrowser sowie eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Darüber hinaus werden Hinweise persönlich in unseren Kanzleiräumen entgegengenommen.
- Wir nehmen Hinweise entgegen und führen Recherchen durch, um den Sachverhalt aufzuklären.
- Wir bewerten den Sachverhalt juristisch und geben bei Bedarf eine Handlungsempfehlung an die Unternehmen ab.
- Die Kosten für die Bereitstellung des Hinweisgebersystems sind planbar.
Vorteile einer externen Meldestelle
Der Einsatz einer externen Meldestelle bietet zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen. Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt hohe Anforderungen an die interne Meldestelle:
Unabhängigkeit und Neutralität
Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Es ist dabei sicherzustellen, dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu Interessenkonflikten führen.
- Als externe Meldestelle sind wir unabhängig von internen Hierarchien und Interessenkonflikten. Wir garantieren eine neutrale Untersuchung und Aufarbeitung der Hinweise, um eine faire Behandlung zu gewährleisten. Wir gewährleisten absolute Vertraulichkeit.
Fachkunde
Beschäftigungsgeber tragen dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.
- Unser Team besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten und Datenschutzbeauftragten. Wir verfügen über das nötige Fachwissen, um Ihre spezifischen Anforderungen im Hinweisgeberschutz zu erfüllen und Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung zu bieten.
Geringer Umsetzungsaufwand
- Die Anforderungen des HinSchG an die Organisation der Meldestelle und der Fortbildung der Mitarbeiter sind hoch. Unser Hinweisgebersystem umfasst sowohl die softwareseitige als auch juristische Betreuung. Das garantiert Ihnen einen geringen Umsetzungsaufwand.

Wie funktioniert das Hinweisgebersystem
- Hinweisgebersystem: Wir richten eine auf Ihr Unternehmen angepasste digitale Meldestelle ein. Diese ist über einen Internetbrowser über eine eigens eingerichtete Adresse (z.B. www.meldestelle.legal/hinweis/beispielgmbh) verschlüsselt aufrufbar. Daneben stellen wir eine Telefon-Hotline sowie die Möglichkeit zur persönlichen Meldung in unseren Kanzleiräumen zur Verfügung.
- Information im Unternehmen: Sie informieren auf Ihrer Internetseite oder internen Kanälen über die eingerichtete externe Meldestelle und die Kontaktmöglichkeiten
- Meldung: Nachdem ein Hinweis in der Meldestelle eingeht, bestätigen wir den Eingang innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist.
- Erstprüfung und Recherche: Wir beginnen mit der Bearbeitung des Hinweises. Dafür wird zunächst geprüft, ob es sich um einen zulässigen Hinweis handelt (Mehr dazu unter Q&A). Im Anschluss tragen wir die erforderlichen Informationen zusammen und nehmen gegebenenfalls Kontakt zum Hinweisgebenden auf.
- Rechtliche Einschätzung und Handlungsempfehlung: Nachdem sämtliche erforderlichen Informationen zu dem Hinweis vorliegen, geben wir Ihnen eine Zusammenfassung der Meldung. Dazu gehört eine rechtliche Bewertung der Meldung sowie eine Handlungsempfehlung.
- Rückmeldung an Hinweisgebende: Innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten unterrichten wir die Hinweisgebenden über die geplanten und bereits ergriffenen Folgemaßnahmen.
Unser Preismodell
Wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen zu einem transparenten und fairen Preis an.
| 50 bis 99 Beschäftigte 99,00 Euro zzgl. USt (pro Monat, 24 Monate Laufzeit) | 100 bis 200 Beschäftigte 149,00 Euro zzgl. USt (pro Monat, 24 Monate Laufzeit) | Über 200 Beschäftigte Preis auf Anfrage |
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Fragen und Antworten
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Welche Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten?
Was ist eine externe interne Meldestelle?
Wer kann Hinweisgebender sein?
Welche Verstöße können gemeldet werden?
- Verstößen gegen Strafvorschriften,
- Verstößen gegen Bußgeldvorschriften, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z.B. Arbeitsschutz; Gesundheitsschutz; Betriebsverfassungsrecht, Mindestlohngesetz etc.),
- sonstigen im HinSchG aufgeführten Verstößen gegen Landes-, Bundes- oder Unionsrecht, z.B. gegen das Geldwäschegesetz, gegen Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität oder solche des Umweltschutzes sowie
- Verstößen gegen Vorschriften u.a. des Vergaberechts, Kartellrechts und Steuerrechts.
Wie gewährleistet Franzen Legal die Vertraulichkeit der Hinweisgeber?
Welche weiteren Leistungen bietet Franzen Legal im Bereich des Hinweisgeberschutzes an?
Kontakt
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen im Hinweisgeberschutz zu erfahren. Bei Franzen Legal stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihr Unternehmen zu schützen und eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen.